- einschlägiges Fachabitur (FHR – Fachhochschulreife), z. B. durch Abschluss der (höheren) Berufsfachschule (Praktikum 900 Stunden) oder Fachoberschule (FOS) für das Sozial- und Gesundheitswesen oder
- Abitur (Allgemeine Hochschulreife) mit sozialpädagogischem Praktikum (900 Stunden) oder
- Abitur / Fachabitur und einschlägiges Praktikum (z.B. FSJ, BuFDi).
- Beschäftigungs- oder Praktikumsvertrag mit einer Einrichtung der Behindertenhilfe über 12-15 Stunden.
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 BZRG.
- Fachschule des Sozialwesens (E3)
(Heilerziehungspflege)
- 3 Jahre praxisintegriert
- "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (m/w/d)" - (Info) (Film)
- Berufstätigkeit als "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (m/w/d)"
- Eine Weiterbildung an Fachschulen, z.B.
- Mit FHR: Einschlägiges Studium an einer Hochschule im Bereich Erziehung, Soziales, Gesundheit und Pflege, z.B.
- Mit Abitur: Studium an einer Hochschule oder Universität in
- Gesundheitswissenschaften - (Übersicht Filme)
- Erziehungswissenschaften, ... Lehrämter - (Übersicht Filme)
- BA Heilpädagogik - (Info)
- BA Rehabilitations-, Sonderpädagogik - (Info)
- in jeder anderen Fachrichtung - (Info) (Filme)
- BA Lehramt Berufskolleg - (Info)