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    Staatlich geprüfter Kinderpfleger- praxisintegriert (m/w/d)
    +
    Mittlerer Schulabschluss (FOR)

    Aufnahmevoraussetzung

    • Erster Schulabschluss
    • Erweiterter erster Schulabschluss
    • Aufnahme auch mit Mittlerem Schulabschluss
    • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 BZRG

    Bildungsangebot

    • Berufsfachschule  
    • Dauer: 2 Jahre
    • Unterstufe: 3 Tage Schule und 2 Tage praktische Ausbildung
    • Oberstufe: 2 Tage Schule und 3 Tage praktische Ausbildung
    • i.d.R. besteht Anspruch auf Schüler-BAFÖG 

    Ausbildungsziele / Abschlüsse

    • Staatlich geprüfter Kinderpfleger (m/w/d) (DQR4)  (Info) (Steckbrief) (Film)
    • Ausbildung beinhaltet die Erlaubnis zur Kindertagespflege nach
      § 43 SGB VIII
    • mittlerer Schulabschluss (FOR), ggf. mit Qualifikationsvermerk

    Hier finden Sie dieses Angebot

    Was kann ich mit dem Abschluss machen?

    • Arbeit als Staatlich geprüfter Kinderpfleger (m/w/d)
    • Eine Weiterbildung im Bereich Gesundheit und Soziales, z.B.
    • Eine Berufsausbildung, z.B.
    • Einen weiteren Schulbesuch, Ziel Fachabitur (Fachhochschulreife)
    • Mit Berechtigung zum Besuch d. gymnasialen Oberstufe (FOR Q):
      Ziel 1: Fachabitur (Fachhochschulreife) beim Besuch des beruflichen Gymnasiums bereits nach 1 Jahr in Verbindung mit einer 2-jährigen Berufsausbildung
      Ziel 2: Abitur (Allgemeine Hochschulreife), auch in Verbindung mit einer Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)