- Erster Schulabschluss
- Erweiterter erster Schulabschluss
- Aufnahme auch mit Mittlerem Schulabschluss
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 BZRG
- Berufsfachschule
- Dauer: 2 Jahre
- Unterstufe: 3 Tage Schule und 2 Tage praktische Ausbildung
- Oberstufe: 2 Tage Schule und 3 Tage praktische Ausbildung
- i.d.R. besteht Anspruch auf Schüler-BAFÖG
- Staatlich geprüfter Kinderpfleger (m/w/d) (DQR4) (Info) (Steckbrief) (Film)
- Ausbildung beinhaltet die Erlaubnis zur Kindertagespflege nach
§ 43 SGB VIII
- mittlerer Schulabschluss (FOR), ggf. mit Qualifikationsvermerk
- Arbeit als Staatlich geprüfter Kinderpfleger (m/w/d)
- Eine Weiterbildung im Bereich Gesundheit und Soziales, z.B.
- Eine Berufsausbildung, z.B.
- Einen weiteren Schulbesuch, Ziel Fachabitur (Fachhochschulreife)
- Mit Berechtigung zum Besuch d. gymnasialen Oberstufe (FOR Q):
Ziel 1: Fachabitur (Fachhochschulreife) beim Besuch des beruflichen Gymnasiums bereits nach 1 Jahr in Verbindung mit einer 2-jährigen Berufsausbildung
Ziel 2: Abitur (Allgemeine Hochschulreife), auch in Verbindung mit einer Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)